GEZ abmelden beim Umzug – so gehen Sie richtig vor
Viele glauben, sie müssten die GEZ beim Umzug abmelden. In den meisten Fällen stimmt das nicht. Wer innerhalb Deutschlands den Wohnort wechselt, meldet den Rundfunkbeitrag lediglich um und teilt dazu die neue Anschrift mit. Abmelden können Sie den Beitrag nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa beim Zusammenzug in eine bereits angemeldete Wohnung, beim dauerhaften Wegzug ins Ausland, beim Wechsel ins Pflegeheim oder im Todesfall. Beides erledigen Sie kostenlos direkt über rundfunkbeitrag.de, ohne kostenpflichtige Vermittler.
Das Wichtigste kompakt
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Bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie den Rundfunkbeitrag nur um, nicht ab.
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Abmelden können Sie den Beitrag nur bei Zusammenzug, Wegzug ins Ausland, Pflegeheim oder Todesfall.
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Auf rundfunkbeitrag.de melden Sie kostenlos ab oder um. Kostenpflichtige Portale sind unseriös.
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Der Rundfunkbeitrag liegt 2026 bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.
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Doppelt gezahlte Beiträge beim Zusammenziehen erstattet der Beitragsservice auf Antrag.
Ummelden oder GEZ abmelden beim Umzug – was gilt für Sie?
Beim gewöhnlichen Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands nehmen Sie nur eine Ummeldung vor. Das liegt am Grundprinzip „eine Wohnung, ein Beitrag“. Sie behalten Ihr bestehendes Beitragskonto und teilen dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice lediglich die neue Adresse mit. Abmelden können Sie den Rundfunkbeitrag nur, wenn Sie überhaupt keine beitragspflichtige Wohnung mehr bewohnen.
Ummeldung und Abmeldung im direkten Vergleich
Entscheidend ist immer, ob Sie weiterhin eine eigene Wohnung bewohnen oder nicht. Solange Sie nach dem Wechsel wieder eine Wohnung beziehen, bleibt es bei der Ummeldung. Läuft dagegen gar keine beitragspflichtige Wohnung mehr auf Ihren Namen, können Sie den Rundfunkbeitrag abmelden. Auch die Voraussetzungen für eine wirksame Abmeldung hängen ausschließlich vom Wegfall der Wohnung ab.
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Anlass |
Notwendige Handlung |
Erforderlicher Nachweis |
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Normaler Umzug in Deutschland |
Ummeldung (neue Adresse) |
Kein Nachweis nötig |
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Zusammenzug in bestehende Wohnung |
Abmeldung des eigenen Kontos |
Beitragsnummer des Mitbewohners |
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Dauerhafter Umzug ins Ausland |
Abmeldung |
Abmeldung beim Einwohnermeldeamt |
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Wechsel ins Pflegeheim |
Abmeldung |
Nachweis der Unterbringung |
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Todesfall |
Abmeldung |
Sterbeurkunde |
Rundfunkbeitrag online ummelden: Schritt für Schritt
Für den normalen Umzugsfall reicht die Adressänderung völlig aus. Sie müssen kein Konto abmelden und kein neues eröffnen. Halten Sie Ihre persönlichen Daten sowie das Auszugs- und Einzugsdatum bereit, dann ist der Vorgang in wenigen Minuten erledigt. Ihre bisherige Beitragsnummer bleibt bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands erhalten.
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Rufen Sie das Änderungsformular für Ihre Daten auf rundfunkbeitrag.de auf.
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Geben Sie Ihre neunstellige Beitragsnummer und Ihre persönlichen Daten ein.
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Tragen Sie die neue Anschrift und das Einzugsdatum ein.
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Prüfen Sie die hinterlegte Zahlungsweise und passen Sie sie bei Bedarf an.
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Senden Sie das Formular ab und warten Sie die Bestätigung ab.
Der Beitrag von 18,36 Euro monatlich pro Wohnung läuft anschließend unter derselben Nummer weiter.
Diese Unterlagen und Angaben brauchen Sie
Je nach Anlass benötigen Sie unterschiedliche Nachweise. Ihre Beitragsnummer steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice sowie auf Ihrer Anmeldebestätigung und dem Kontoauszug. Wollen Sie die Wohnung abmelden, kann zusätzlich eine Meldebescheinigung verlangt werden.
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Neunstellige Beitragsnummer
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Aktuelle Anschrift bzw. Meldebescheinigung
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Auszugs- und Einzugsdatum
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Bei Abmeldung im Todesfall: Sterbeurkunde
Zusammenziehen: Wer meldet ab, wer bleibt Beitragszahler?
Ziehen zwei Personen in eine gemeinsame Wohnung, fällt künftig nur noch ein Beitrag an. Der Zuziehende meldet sein Konto ab und nennt die Beitragsnummer des anderen, bereits gemeldeten Beitragszahlers. Führen Sie die Abmeldung zeitnah durch, sonst zahlen beide Haushalte zunächst parallel. In einer WG gilt dasselbe. Klären Sie vorher untereinander, welche Beitragsnummer weitergeführt wird.
Doppelzahlung vermeiden und Erstattung beantragen
Kommt es nach dem Zusammenzug kurzzeitig zu einer Doppelzahlung, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück. Die Erstattung beantragen Sie formlos beim Beitragsservice. Hilfreich sind Angaben zu beiden Beitragsnummern und zum Datum des Zusammenzugs. Melden Sie das überflüssige Konto ab, endet auch dessen SEPA-Mandat.
GEZ abmelden bei Umzug ins Ausland
Wer dauerhaft ins Ausland zieht und keinen Wohnsitz in Deutschland mehr behält, kann den Rundfunkbeitrag vollständig abmelden. Die Beitragspflicht endet zum Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung aufgeben. Anders liegt der Fall bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten. Behalten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland, bleibt der Beitrag weiterhin fällig.
Abmeldung im Todesfall und beim Umzug ins Pflegeheim
In diesen beiden Fällen übernehmen häufig Angehörige die Abmeldung. Zieht jemand dauerhaft in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung, entfällt die Beitragspflicht für die aufgegebene Wohnung. Ist ein Beitragszahler verstorben, können Hinterbliebene das Konto mit der Sterbeurkunde schließen. Gerade dann steht oft parallel die Räumung der aufgegebenen Wohnung an, die besenrein an den Vermieter zu übergeben ist. Wer in Rheinland-Pfalz und entlang der A65 einen zuverlässigen Ansprechpartner sucht, findet ihn bei Weintz Haushaltsauflösungen & Entrümpelungen in Neustadt an der Weinstraße. Das Familienunternehmen ist auf Haushaltsauflösungen und Seniorenumzüge spezialisiert und übernimmt die komplette Räumung bis zur besenreinen Übergabe, mit festem Pauschalpreis und kurzfristigen Terminen.
Fristen, Bestätigung und Vorsicht vor kostenpflichtigen Portalen
Ab- und Ummeldung wirken jeweils zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur begrenzt möglich, deshalb sollten Sie den Vorgang zeitnah erledigen. Bewahren Sie die Bestätigung sorgfältig auf, sie ist Ihr Beleg bei späteren Rückfragen. Hüten Sie sich vor unseriösen Bezahl-Websites. Sie können den Rundfunkbeitrag stets gebührenfrei abmelden oder ummelden. Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Wege, online über rundfunkbeitrag.de oder postalisch an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
FAQ: Häufige Fragen zur GEZ-Abmeldung beim Umzug
Nein. Das Einwohnermeldeamt informiert den Beitragsservice zwar über Anmeldungen, doch bei einem Wohnortwechsel sollten Sie Ihre neue Anschrift selbst über das Änderungsformular mitteilen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Reichen Sie die Adressänderung umgehend nach und klären Sie den Sachverhalt mit dem Beitragsservice, damit die Mahnung nicht weiterverfolgt wird.
Ja, wenn ein Mitbewohner den Beitrag zahlt, geben Sie beim Abmeldeformular die Beitragsnummer dieses anderen Beitragszahlers an.
Maßgeblich ist der tatsächliche Zeitpunkt der Wohnungsaufgabe, nicht das Meldedatum beim Amt.