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Haushaltsauflösung bei Todesfall
Haushaltsauflösung bei Todesfall

Haushaltsauflösung bei Todesfall

Eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ist oftmals nicht nur eine emotionale Herausforderung. Sie stehen vor vielen organisatorischen Fragen und müssen sich dann zusätzlich um die Wohnung und den Hausrat eines geliebten Menschen kümmern. Wir unterstützen Sie bei dieser schwierigen Aufgabe.
Steht eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall an, kommt viel Arbeit auf Sie zu. Diese zusätzliche Belastung in einer emotionalen Zeit kann herausfordernd sein. Sie müssen eventuell verschiedene Verträge und die Wohnung kündigen sowie räumen oder ein geerbtes Haus für den Verkauf vorbereiten. Damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge und die Trauerverarbeitung konzentrieren können, ist es sinnvoll, einige der anfallenden Aufgaben einem Profi zu überlassen.

Professionelle Hilfe bei einer Haushaltsauflösung nach Sterbefall

Unabhängig davon, ob eine Haus- oder Wohnungsauflösung nach dem Todesfall ansteht: Unserer Erfahrung nach fallen in den Immobilien immer umfangreiche Arbeiten an. Oftmals sammeln sich über die Jahre zahlreiche Güter, von denen Sie nun entscheiden müssen, was mit ihnen geschieht. Für viele der anstehenden Aufgaben haben Sie nur wenig Zeit. Das gilt vor allem dann, wenn Sie die Immobilie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt räumen müssen.

Besonders zeitkritische Entrümpelungen können Sie getrost uns überlassen. Wir sind Experten für das schnelle organisierte Räumen von Häusern, Kellern, Wohnungen, Lagern und Co. Gerne greifen wir Ihnen in dieser emotional belastenden Zeit unter die Arme und leeren sämtliche zu räumenden Bereiche zum Wunschtermin. Wir übernehmen auch die Entsorgung der Entrümpelungsgüter und Abfälle. Auf Wunsch reinigen wir die Räume anschließend und übergeben Sie im verlangten Zustand.

Sorgfältige Planung der Haushaltsauflösung nach Todesfall

Erstellen Sie am besten eine Liste über die anfallenden Aufgaben, sodass Sie nichts vergessen. Bedenken Sie, dass Sie nicht nur die Wohnung kündigen müssen. Als Erbe sind Sie darüber hinaus für Strom, Wasser, Telefon- und Internetverträge zuständig. Auch Versicherungen sowie die GEZ sollten Sie informieren. Im Zusammenhang mit einem Todesfall sind Anbieter dazu verpflichtet, die Leistungen so bald wie möglich einzustellen. Es gelten hierbei keine Fristen.

Besprechen Sie außerdem gegebenenfalls mit den anderen Erben vor der Entrümpelung, was Sie behalten wollen und was entsorgt werden soll. Dies können Sie anschließend genau mit uns absprechen oder bestimmen Sie im Kreis der Angehörigen eine Person, die diese Angelegenheiten regelt.