Kfz ummelden nach Umzug – so klappt der Wohnsitzwechsel
Nach einem Umzug müssen Sie Ihr Auto unverzüglich ummelden, sonst droht ein Verwarnungsgeld. Die gute Nachricht: Das Kennzeichen dürfen Sie bundesweit behalten, auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen. Für die Kfz-Ummeldung nach dem Umzug brauchen Sie vor allem die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eine eVB-Nummer und Ihren Personalausweis. Je nach Stadt und Weg kostet das Ganze etwa 10 bis 30 Euro, online meist günstiger. Wie Ablauf, Fristen, die Online-Ummeldung über i-Kfz und Sonderfälle wie Leasing oder Erbe funktionieren, klärt dieser Ratgeber.
Das Wichtigste auf einen Blick
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Nach einem Umzug muss das Auto unverzüglich umgemeldet werden, sonst droht Verwarnungsgeld.
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Das Kennzeichen darf seit 2015 bundesweit behalten werden, auch bei Wechsel des Zulassungsbezirks.
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Zum Ummelden des Fahrzeugs braucht man ZB I und II, eVB-Nummer, Personalausweis und SEPA-Lastschriftmandat.
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Wer online ummelden möchte, zahlt über i-Kfz meist 10 bis 15 Euro, vor Ort rund 20 bis 30 Euro.
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Für die Online-Ummeldung sind Online-Ausweisfunktion, PIN und Kartenlesegerät oder Smartphone nötig.
Auto ummelden nach Umzug: Frist, Ablauf und erster Schritt
Der erste Schritt nach einem Wohnortwechsel führt nicht zur Zulassungsstelle, sondern zum Einwohnermeldeamt. Erst wenn Sie sich mit Ihrem neuen Hauptwohnsitz angemeldet haben und eine aktuelle Meldebescheinigung besitzen, wird die Zulassungsstelle für die Adressänderung tätig. Ohne bestätigte Meldeadresse kann die neue Anschrift nicht in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Rechtlich verpflichtet Sie § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), das Kfz nach dem Umzug „unverzüglich“ umzumelden.
Welche Frist gilt und was kostet eine verspätete Ummeldung?
Ein festes Tageslimit gibt es nicht. „Unverzüglich“ bedeutet juristisch „ohne schuldhaftes Zögern“, also zeitnah nach dem Umzug, in der Praxis innerhalb weniger Wochen. Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld nach dem aktuellen Bußgeldkatalog. Es beginnt typischerweise bei etwa 15 Euro und kann bei längerer Verzögerung deutlich höher ausfallen. Wer die Ummeldung hartnäckig ignoriert, riskiert sogar eine Betriebsuntersagung.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Kfz-Ummeldung
Damit das Ummelden des Fahrzeugs ohne zweiten Anlauf gelingt, sollten alle Unterlagen vollständig sein. Die Zulassungsbescheinigungen weisen Fahrzeug und Halter nach, die eVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung belegt den Versicherungsschutz. Das SEPA-Lastschriftmandat regelt den Einzug der Kfz-Steuer. Fehlt nur ein Nachweis, weist die Zulassungsstelle den Vorgang häufig zurück.
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Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
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eVB-Nummer als elektronischer Nachweis der Kfz-Versicherung
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
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SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
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gegebenenfalls die Nummernschilder, falls ein neues Kennzeichen gewünscht ist
Behalten Sie Ihr altes Kennzeichen und tragen nur die neue Adresse ein, entfällt in vielen Bundesländern das SEPA-Lastschriftmandat, weil der bestehende Steuerabzug weiterläuft. Auch eine Vertretung ist möglich.
Kennzeichen behalten oder neues Kennzeichen – was ist möglich?
Seit der bundesweiten Regelung von 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bei einem Umzug in jeden anderen Zulassungsbezirk mitnehmen. Ziehen Sie also von München nach Hamburg, bleibt das „M“ auf dem Nummernschild. Ein neues Nummernschild lohnt sich nur in wenigen Fällen, etwa wenn Sie die alte Stadtkennung nicht mehr sehen möchten oder ein Wunschkennzeichen im neuen Bezirk reservieren wollen. Beachten Sie: Eine Reservierung lässt sich nicht aus dem alten Bezirk übertragen. Wer Zeit und Geld sparen will, fährt mit der Kennzeichenmitnahme klar besser.
Online ummelden über i-Kfz in wenigen Schritten
Die Adressänderung lässt sich seit dem Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) vollständig online erledigen, ganz ohne Behördentermin. Voraussetzung sind die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises, die zugehörige PIN sowie ein Kartenlesegerät oder die AusweisApp auf dem Smartphone. Zusätzlich benötigen Sie die Sicherheitscodes, die unter den Aufklebern auf Nummernschild und Zulassungsbescheinigung verborgen sind. Häufig ist zudem eine gültige Hauptuntersuchung Voraussetzung.
Schritt für Schritt: So läuft die i-Kfz-Ummeldung ab
Der praktische Ablauf im Portal ist in wenigen Minuten erledigt:
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Das i-Kfz-Portal Ihres Bundeslandes aufrufen und die Adressänderung starten.
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Mit der Online-Ausweisfunktion und PIN zur digitalen Identifizierung, per Kartenlesegerät oder Smartphone.
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Die Sicherheitscodes auf dem Nummernschild und der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln und eingeben.
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Neue Meldeadresse, bei Bedarf eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat angeben.
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Die Gebühr online per Kreditkarte, PayPal oder Giropay bezahlen.
Bearbeitungszeit und Lösung ohne Kartenlesegerät
Nach dem Absenden dauert es in der Regel wenige Werktage, bis die aktualisierte Zulassungsbescheinigung und die Feinstaubplakette per Post ankommen. In einfachen Fällen erhalten Sie einen vorläufigen Nachweis sofort zum Ausdruck. Wer keine Online-Ausweisfunktion oder kein Kartenlesegerät hat, nutzt die AusweisApp auf dem Smartphone oder meldet das Fahrzeug klassisch vor Ort um.
Kosten der Ummeldung: Online günstiger als Behördengang
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und schwanken je nach Stadt und Zulassungsbezirk. Wer sein Kfz online ummelden lässt, zahlt weniger als beim Gang vor Ort. Ein neues oder gar ein Wunschkennzeichen treibt die Kosten zusätzlich nach oben.
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Vorgang |
Online (i-Kfz) |
Behördengang |
|---|---|---|
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Adressänderung, Kennzeichen behalten |
ca. 10–15 € |
ca. 20–30 € |
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Ummeldung mit neuem Kennzeichen |
ca. 20–30 € |
ca. 30–40 € |
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Wunschkennzeichen (Aufpreis) |
ca. 10–13 € |
ca. 10–13 € |
Hinzu kommen bei einem neuen Kennzeichen die Kosten für die Schilder von rund 20 bis 35 Euro. In größeren Städten liegen die Gebühren oft am oberen Rand der Spanne, in kleineren Zulassungsbezirken günstiger.
Sonderfälle bei der Kfz-Ummeldung nach Umzug
Nicht jede Ummeldung verläuft nach Schema F. Je nach Fahrzeug, Eigentumsverhältnis oder Lebenssituation gelten abweichende Regeln. Die häufigsten Fälle klären die folgenden Abschnitte.
Leasing- oder finanziertes Fahrzeug ummelden
Bei einem geleasten oder finanzierten Auto liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II meist bei der Bank oder Leasinggesellschaft, die als Eigentümerin eingetragen ist. Für die Ummeldung des Fahrzeugs brauchen Sie deshalb deren schriftliche Zustimmung oder eine Vollmacht. Informieren Sie den Vertragspartner frühzeitig. Ohne die ZB II oder die Freigabe geht bei der Zulassungsstelle nichts.
Geerbtes Fahrzeug nach Todesfall ummelden
Erben Sie ein Fahrzeug, müssen Sie zunächst Ihr Erbrecht nachweisen, etwa durch Erbschein oder ein eröffnetes Testament, und zusätzlich die Sterbeurkunde vorlegen. Erst dann kann das Auto auf Sie umgeschrieben werden. Nach einem Todesfall steht neben der Fahrzeug-Ummeldung oft auch die Auflösung des Haushalts an, eine Aufgabe, die Angehörige emotional wie zeitlich stark fordert. In Neustadt an der Weinstraße und der Region entlang der A65 unterstützt Weintz Entrümpelung Nachlassverantwortliche mit einer besenreinen Haushaltsauflösung zum verbindlichen Festpreis.
Verlorene Zulassungsbescheinigung, Umzug ins Ausland und Sonderkennzeichen
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II abhandengekommen, verlangt die Behörde eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust und stellt das Dokument neu aus. Das kostet extra, ab rund 12 Euro. Ziehen Sie dauerhaft ins Ausland, entfällt die Ummeldung. Stattdessen melden Sie das Fahrzeug in Deutschland ab und lassen es im Zielland neu zu, innerhalb der EU meist unkompliziert. Für die Ummeldung zählt zudem allein der Hauptwohnsitz. Ein Zweitwohnsitz löst keine Pflicht aus. Saison- und E-Kennzeichen folgen keinen abweichenden Regeln.
FAQ: Häufige Fragen zur Kfz-Ummeldung nach Umzug
Ja. Mit einer formlosen Vollmacht, dem Personalausweis der vertretenden Person und einer Ausweiskopie des Halters kann eine dritte Person die Ummeldung erledigen.
Bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel nicht. Wechselt jedoch der Halter, etwa auf den Ehepartner, handelt es sich um eine Umschreibung mit Halterwechsel, für die die ZB II und ein eigenes SEPA-Lastschriftmandat nötig sind. Ohne Halterwechsel genügt die einfache Adressänderung.
Ja. Melden Sie die neue Adresse Ihrer Kfz-Versicherung, da sich der Beitrag je nach Region ändern kann. Die bestehende Police bleibt bei einer reinen Adressänderung jedoch erhalten.